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   SG Gotha, 28.09.2010 - S 28 AS 3940/08   

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SG Gotha, 28.09.2010 - S 28 AS 3940/08 (https://dejure.org/2010,67884)
SG Gotha, Entscheidung vom 28.09.2010 - S 28 AS 3940/08 (https://dejure.org/2010,67884)
SG Gotha, Entscheidung vom 28. September 2010 - S 28 AS 3940/08 (https://dejure.org/2010,67884)
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  • LSG Thüringen, 18.07.2012 - L 4 AS 1619/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageverfahren - Bestimmung der Kläger -

    Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme." Es heißt weiter: "Die Klägerin zu 1) erklärt: Einen weiteren Zuschuss für meine private Krankenversicherung über den bereits gewährten Zuschuss hinaus mache ich nicht geltend." Nach Ausführungen zu den parallelen Verfahren beginnt Seite 3 der Niederschrift wie folgt: "In dem Verfahren S 28 AS 3940/08 erklärt die Klägerin zu 1), dass der Streitgegenstand beschränkt werden soll auf die Frage, ob die Kinder einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für den Zeitraum vom 1. April bis 31. August 2008 haben." Der Klageantrag wurde wie folgt protokolliert: "In dem Verfahren S 28 AS 3940/08 beantragt die Klägerin, die Beklagte zu verpflichten, unter Abänderung des Bescheides vom 4. März 2008 in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 25. Juli 2008 für den Zeitraum vom 1. April 2008 bis zum 31. August 2008 monatlich dem Kind J. 109, 79 EUR und dem Kind Ch. monatlich 115, 31 EUR als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu bewilligen." Auf Bl. 84 der Gerichtsakte findet sich - abgeheftet direkt hinter der Sitzungsniederschrift - ein undatierter und von der zuständigen Richterin am Sozialgericht gefertigter "Nachtrag zur Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 28. September 2010".

    Dort wird ausgeführt: "Folgender Hinweis wurde nicht aufgegriffen: ( ) Es wird klargestellt: In den Verfahren ( ), S 28 AS 3940/08 ( ) werden das Kind J. als Klägerin zu 2 und das Kind Ch. als Kläger zu 3 aufgenommen." Unter dem 7. Oktober 2010 hat die zuständige Richterin die Änderung der Stammdaten entsprechend des Nachtrags zur Niederschrift verfügt.

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